Psycho-Holistik® Empfang > Spielregeln & Anmeldung
Organisation / Spielregeln und Anmeldung
Organisation / Spielregeln / AGBs
1 Verschiebung von Terminen, Teilnahme- oder Referent*innenverhinderung
2 Platz sichern und Zahlungsweise
3 Versicherung
4 Rücktritt von der Kompaktausbildung
5 Rücktritt von den anderen Veranstaltungen
6 Rechtsstand
7 Haftung und Ausschluss
8 Abstinenz
9 Schweigeverpflichtung
10 Urheberrecht und Copyright
11 Einverständniserklärung
1. Verschiebung von Terminen, Teilnahme- oder Referent*innenverhinderung
Wird die Mindestanzahl an Anmeldungen zwei Wochen vor dem vorgesehenen Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, den Termin zu verschieben.
Bei Verhinderung der Referentin kann die Veranstaltung auch kurzfristig verlegt werden. Alternativ kann – sofern möglich – eine Ersatzreferentin eingesetzt werden (bei der Kompaktausbildung übernimmt in der Regel die Assistentin die Leitung).
Wird die Ausbildung seitens der Veranstalterin abgebrochen, werden bereits gezahlte Gebühren insoweit zurückerstattet, als sie die bis dahin erbrachten Leistungen übersteigen; bereits vereinbarte weitere Ratenzahlungen entfallen entsprechend.
Weitergehende Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
2. Platzsicherung und Zahlungsweise
Informationen zu möglichen Ratenzahlungen und Ermäßigungen sind der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen.
Der Teilnahmeplatz gilt als verbindlich gesichert mit Eingang der vollständigen Gebühr oder Anmeldegebühr auf dem Konto des IN HOPE sowie mit Eingang der schriftlichen Anmeldung beim IN HOPE.
Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Reihenfolge des Zahlungseingangs. Sind keine Plätze mehr verfügbar, werden Interessierte darüber informiert und auf eine Warteliste gesetzt.
Vor Veranstaltungsbeginn erhalten Wartelistenpersonen eine Mitteilung darüber, ob ein Platz frei geworden ist. Ist dies nicht der Fall, wird die bereits gezahlte Gebühr vollständig zurückerstattet.
3. Versicherung
eilnehmenden wird empfohlen, eigenverantwortlich eine geeignete Seminarrücktrittsversicherung abzuschließen, beispielsweise im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung, um sich gegen finanzielle Verluste bei krankheits-, unfall- oder höher-gewalt-bedingter Nichtteilnahme abzusichern.
4. Rücktritt von der Kompakt-Ausbildung
Ein Rücktritt ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. In diesem Fall wird die gezahlte Gebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro zurückerstattet.
Bei Rücktritt bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 60 % der Teilnahmegebühr erhoben; der verbleibende Betrag wird zurückerstattet.
Erfolgt der Rücktritt später oder wird die Teilnahme von Seiten der teilnehmenden Person abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, es sei denn, der Platz kann kurzfristig über die Warteliste neu besetzt werden.
Alternativ kann eine Ersatzperson benannt werden; deren Teilnahme bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstaltungsleitung.
5. Rücktritt von anderen Veranstaltungen
Ein Rücktritt ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro zurückerstattet.
Bei Rücktritt bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Ausfallgebühr von 25 % erhoben, bei Rücktritt später und bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn eine Ausfallgebühr von 60 %.
Erfolgt der Rücktritt später als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, ist eine Rückerstattung ausgeschlossen, es sei denn, der Platz kann kurzfristig über die Warteliste neu vergeben werden.
Auch hier kann eine Ersatzperson benannt werden, deren Teilnahme der Zustimmung der Veranstaltungsleitung bedarf.
6. Rechtsstand
Die Referent*innen des IN HOPE erbringen ihre Leistungen jeweils in eigener fachlicher Verantwortung.
Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig.
7. Haftung und Ausschluss
Die Veranstaltungsleitung haftet nicht für Schäden, die Teilnehmenden entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Leitung versichert, keine Gewalt, Nötigung oder Überredung zur Teilnahme an Übungen auszuüben.
Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich und selbstbestimmt. Die Teilnehmenden verpflichten sich, weder gegen sich selbst noch gegen andere Personen oder Gegenstände Gewalt anzuwenden.
Körperliche oder psychische Erkrankungen sind spätestens bei Anmeldung anzugeben. Beeinträchtigungen oder Krisen, die nach Anmeldung und vor oder während der Veranstaltung auftreten, sind der Leitung unverzüglich mitzuteilen.
Die Leitung behält sich vor, Teilnehmende im Einzelfall an eine Ärztin oder eine geeignete Institution zu verweisen.
Ein Ausschluss von der Veranstaltung ist möglich, wenn eine teilnehmende Person nach Einschätzung der Ausbildungsleitung den Anforderungen nicht gewachsen ist oder andere gefährdet. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Ein Ausschluss unter Einbehaltung der Teilnahmegebühr als Ausfallgebühr erfolgt insbesondere bei verschwiegenem chronischem Substanzmissbrauch, bei verschwiegenen erheblichen psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen oder bei wiederholt unzumutbarem Verhalten.
8. Abstinenz
Die Teilnehmenden verpflichten sich, ab 12 Stunden vor Beginn sowie während der Dauer von Veranstaltungen keine bewusstseinsverändernden Substanzen, insbesondere keinen Alkohol, zu konsumieren.
9. Schweigepflicht
Alle Informationen über andere Teilnehmende sowie deren persönliche Themen unterliegen der Schweigepflicht. Diese Verpflichtung gilt gegenüber allen außenstehenden Personen, um den geschützten Rahmen der Veranstaltung zu gewährleisten.
10. Urheberrecht und Copyright
Sämtliche im Rahmen der Veranstaltungen ausgegebenen Skripte und Unterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt, auch im Rahmen der eigenen Praxistätigkeit.
Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung ohne ausdrückliche Zustimmung verletzt das Urheberrecht. Gleiches gilt für Texte, Gestaltung und Bildmaterial (Urheberrecht wie auf der Seite angegeben) auf Werbedrucken und Internetseiten.
Verstöße werden rechtlich geprüft. Bei Interesse an einer weitergehenden Nutzung ist vorab Kontakt mit Anne Lindenberg aufzunehmen.
11. Einverständniserklärung
Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars bestätigen Sie, die vorstehenden Regelungen zur Kenntnis genommen zu haben und diese als verbindlichen Vertragsbestandteil zwischen Ihnen und dem Veranstalter anzuerkennen.
1 Verschiebung von Terminen, Teilnahme- oder Referent*innenverhinderung
2 Platz sichern und Zahlungsweise
3 Versicherung
4 Rücktritt von der Kompaktausbildung
5 Rücktritt von den anderen Veranstaltungen
6 Rechtsstand
7 Haftung und Ausschluss
8 Abstinenz
9 Schweigeverpflichtung
10 Urheberrecht und Copyright
11 Einverständniserklärung
1. Verschiebung von Terminen, Teilnahme- oder Referent*innenverhinderung
Wird die Mindestanzahl an Anmeldungen zwei Wochen vor dem vorgesehenen Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, den Termin zu verschieben.
Bei Verhinderung der Referentin kann die Veranstaltung auch kurzfristig verlegt werden. Alternativ kann – sofern möglich – eine Ersatzreferentin eingesetzt werden (bei der Kompaktausbildung übernimmt in der Regel die Assistentin die Leitung).
Wird die Ausbildung seitens der Veranstalterin abgebrochen, werden bereits gezahlte Gebühren insoweit zurückerstattet, als sie die bis dahin erbrachten Leistungen übersteigen; bereits vereinbarte weitere Ratenzahlungen entfallen entsprechend.
Weitergehende Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
2. Platzsicherung und Zahlungsweise
Informationen zu möglichen Ratenzahlungen und Ermäßigungen sind der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen.
Der Teilnahmeplatz gilt als verbindlich gesichert mit Eingang der vollständigen Gebühr oder Anmeldegebühr auf dem Konto des IN HOPE sowie mit Eingang der schriftlichen Anmeldung beim IN HOPE.
Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Reihenfolge des Zahlungseingangs. Sind keine Plätze mehr verfügbar, werden Interessierte darüber informiert und auf eine Warteliste gesetzt.
Vor Veranstaltungsbeginn erhalten Wartelistenpersonen eine Mitteilung darüber, ob ein Platz frei geworden ist. Ist dies nicht der Fall, wird die bereits gezahlte Gebühr vollständig zurückerstattet.
3. Versicherung
eilnehmenden wird empfohlen, eigenverantwortlich eine geeignete Seminarrücktrittsversicherung abzuschließen, beispielsweise im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung, um sich gegen finanzielle Verluste bei krankheits-, unfall- oder höher-gewalt-bedingter Nichtteilnahme abzusichern.
4. Rücktritt von der Kompakt-Ausbildung
Ein Rücktritt ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. In diesem Fall wird die gezahlte Gebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro zurückerstattet.
Bei Rücktritt bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 60 % der Teilnahmegebühr erhoben; der verbleibende Betrag wird zurückerstattet.
Erfolgt der Rücktritt später oder wird die Teilnahme von Seiten der teilnehmenden Person abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, es sei denn, der Platz kann kurzfristig über die Warteliste neu besetzt werden.
Alternativ kann eine Ersatzperson benannt werden; deren Teilnahme bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstaltungsleitung.
5. Rücktritt von anderen Veranstaltungen
Ein Rücktritt ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro zurückerstattet.
Bei Rücktritt bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Ausfallgebühr von 25 % erhoben, bei Rücktritt später und bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn eine Ausfallgebühr von 60 %.
Erfolgt der Rücktritt später als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, ist eine Rückerstattung ausgeschlossen, es sei denn, der Platz kann kurzfristig über die Warteliste neu vergeben werden.
Auch hier kann eine Ersatzperson benannt werden, deren Teilnahme der Zustimmung der Veranstaltungsleitung bedarf.
6. Rechtsstand
Die Referent*innen des IN HOPE erbringen ihre Leistungen jeweils in eigener fachlicher Verantwortung.
Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig.
7. Haftung und Ausschluss
Die Veranstaltungsleitung haftet nicht für Schäden, die Teilnehmenden entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Leitung versichert, keine Gewalt, Nötigung oder Überredung zur Teilnahme an Übungen auszuüben.
Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich und selbstbestimmt. Die Teilnehmenden verpflichten sich, weder gegen sich selbst noch gegen andere Personen oder Gegenstände Gewalt anzuwenden.
Körperliche oder psychische Erkrankungen sind spätestens bei Anmeldung anzugeben. Beeinträchtigungen oder Krisen, die nach Anmeldung und vor oder während der Veranstaltung auftreten, sind der Leitung unverzüglich mitzuteilen.
Die Leitung behält sich vor, Teilnehmende im Einzelfall an eine Ärztin oder eine geeignete Institution zu verweisen.
Ein Ausschluss von der Veranstaltung ist möglich, wenn eine teilnehmende Person nach Einschätzung der Ausbildungsleitung den Anforderungen nicht gewachsen ist oder andere gefährdet. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Ein Ausschluss unter Einbehaltung der Teilnahmegebühr als Ausfallgebühr erfolgt insbesondere bei verschwiegenem chronischem Substanzmissbrauch, bei verschwiegenen erheblichen psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen oder bei wiederholt unzumutbarem Verhalten.
8. Abstinenz
Die Teilnehmenden verpflichten sich, ab 12 Stunden vor Beginn sowie während der Dauer von Veranstaltungen keine bewusstseinsverändernden Substanzen, insbesondere keinen Alkohol, zu konsumieren.
9. Schweigepflicht
Alle Informationen über andere Teilnehmende sowie deren persönliche Themen unterliegen der Schweigepflicht. Diese Verpflichtung gilt gegenüber allen außenstehenden Personen, um den geschützten Rahmen der Veranstaltung zu gewährleisten.
10. Urheberrecht und Copyright
Sämtliche im Rahmen der Veranstaltungen ausgegebenen Skripte und Unterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt, auch im Rahmen der eigenen Praxistätigkeit.
Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung ohne ausdrückliche Zustimmung verletzt das Urheberrecht. Gleiches gilt für Texte, Gestaltung und Bildmaterial (Urheberrecht wie auf der Seite angegeben) auf Werbedrucken und Internetseiten.
Verstöße werden rechtlich geprüft. Bei Interesse an einer weitergehenden Nutzung ist vorab Kontakt mit Anne Lindenberg aufzunehmen.
11. Einverständniserklärung
Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars bestätigen Sie, die vorstehenden Regelungen zur Kenntnis genommen zu haben und diese als verbindlichen Vertragsbestandteil zwischen Ihnen und dem Veranstalter anzuerkennen.
Bild Siegestor: Anne Lindenberg