Der namenlose Beruf - jetzt wird es kritisch!
Aus dem Inhalt:
- Skurril: Ein Beruf ohne einheitlichen offiziellen Namen
- Vorsicht - Abmahngefahr!
- "Heilpraktiker für Psychotherapie" uneinheitlich geregelt
- "HPG" reicht nicht!
- Diese Begriffe können riskiert werden
- So wehren Sie sich
- Prozesskosten-Beihilfe im Klagefall
- Rechtsauskünfte für Mitglieder
- Fördermitgliedschaft
Skurril: Ein Beruf ohne einheitlichen offiziellen Namen
Personen, die Psychotherapie legal ausüben, jedoch keine Approbation besitzen, ist seit am 01. Januar 1999, als in Deutschland das Psychotherapeutengesetz in Kraft trat, die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" untersagt.
Auch Benennungen, die eine Verwechslungsmöglichkeit nahe legen, sind davon betroffen.
Der Begriff "Psychotherapie" ist vom Gesetzgeber bisher nicht geschützt. ...
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